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11. Juli 2013 archives

TOM – Technische und organisatorische Massnahmen

09 Okt, 2018 0

Was sind TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen) Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeiter schreibt vor, dass externe Dienstleister überprüft werden müssen, ob ausreichend Vorkehrungen (TOM – technische und organisatorische Maßnahmen) für die sichere Verarbeitung im Sinne der DSGVO getroffen wurden. Lt. Trusted Shops werden diese Technische und organisatorische Maßnahmen wie folgt definiert, bzw. ins Verfahrensverzeichnis aufgenommen:   Technische und organisatorische Maßnahmen können z.B. sein: Ausweisregelung Alarmanlage Schlüsselverwaltung Elektronische Zugangskarten / Transponder Quittierung bei Schlüsselausgabe Sicherheitsschlösser Bewegungssensoren Ausweis-Lesegeräte Dokumentation von Besuchern Besucherregelung Videoüberwachung Quittierung…

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